Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung (möglichst in schriftlicher Form). Tritt der Reisende vom Reise-vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangen wir Ersatz für die bereits getroffenen Aufwendungen. Die prozentual berechneten Rücktrittsgebühren ergeben sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Mietpreises (ohne Endreinigung).

 

Sollte bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eine Stornierung erfolgen, behalten wir die Anzahlung in Höhe von 300 Euro ein.

 

Sollte eine Stornierung vom 19. Tag bis zum 14. Tag vor Reiseantritt erfolgen, behalten wir 25 % der geleisteten Gesamtmiete (ohne Endreinigung) ein, mindestens aber die Anzahlung in Höhe von 300 Euro.

 

Sollte eine Stornierung vom 13. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt erfolgen, behalten wir 50 % der Gesamtmiete (ohne Endreinigung) ein.

 

Sollte eine Stornierung vom 6. Tag bis einen Tag vor der Reise oder am Tag der Reise oder bei Nichtantreten erfolgen, behalten wir 75 % der Gesamtmiete (ohne Endreinigung) ein.

 

Die Kosten für eine nicht durchgeführte Endreinigung werden vollständig erstattet.

 

Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der eigentlichen Anreise.

 

Begründung:
Die vor genannten Rücktrittsgebühren werden NICHT einbehalten, wenn das Ferienhaus anderweitig wieder vermietet werden kann. In diesen Fällen wird lediglich eine Aufwands-pauschale in Höhe von 25 Euro einbehalten, der Restbetrag wird zurückgezahlt.

 

Sollte ein Antreten der Reise aufgrund höherer Gewalt (wetterbedingt oder technische Schäden der Beförderungsmittel) nicht möglich sein, dann kann leider keine Erstattung des Mietpreises erfolgen. Wir erwarten eine unverzügliche Anreise am Folgetag bzw. bei Ausfall der Schiffs-verbindung eine An-/ Abreise per Flugzeug (gerne leisten wir Unterstützung bei einer kurzfristigen Flugbuchung).

 

Grundsätzlich empfehlen wir für Fälle der höheren Gewalt, bei unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes usw. den Abschluss einer speziellen Hotel-Storno-Versicherung (Reiserücktrittsversicherung inkl. Verspätungsversicherung), die eventuell entstandene Kosten unbürokratisch ersetzt.

 


Beispieladresse:
AGA International S.A.
Niederlassung für Deutschland
Hotel-Stornoversicherung
Ludmillastraße 26
81543 München

Oder online unter www.elvia.de